Ich finde es gibt hilfreiche und normale Gesetze in Deutschland.

Was ist das bitte für ein Quatschgesetz, dass Handwerker (in diesem Fall auch Gärtner) die Lohnkosten auf der Rechnung ausweisen müssen???

Der § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Einkommensteuergesetz (EStG) wurde Anfang zweitausender eingeführt, um den Hausbesitzern den Anreiz zu nehmen, Handwerker „schwarz“ zu beschäftigen.

Die Idee: Der Handwerker weist die Lohnkosten aus, der private Auftraggeber kann seine Steuerschuld verringern – Schwarzarbeit beseitigt und der Hausbesitzer hat ein Beleg mit dem er zur Not seine Gewärleistungssansprüche gegenüber dem Handwerker nachweisen kann. (Ein ganz normaler BGB Vertrag)

Leider hat die Sache zwei Hacken.

  1. Kunden, die sich einen Handwerker leisten können, zahlen im Schnitt höhere Lohnsteuer als die Umsatzsteuer, die sie sparen würden, wenn sie ganz auf die Rechnung verzichten würden. Dazu kommt der Aufwand, die Rechnungen zu sammeln und sich schlau zu machen, welche Leistungen erstattet werden.
  2. Handwerker müssen ihre Paketpreise komplett transparent machen. Das führte bei mir einige Male zu der Diskussion, bei der mir ein Kunde vorgerechnet hat: Angebotspreis minus Materialkosten aus dem Internet geteilt durch geschätzte Arbeitszeit gleich Stundenlohn von achzig Euro. „Herr Janzen, Sie sind doch unverschämt“. Gut, solche Kunden habe ich nicht viele, und wenn, dann nicht lange. Was diese Sparfüchse nicht berechnen, ist, die Lieferung und Logistik, Entsorgung von Verpackungsmaterial, Kosten für Verschnitt und Kapitalvorleistung.

Für diesen kleinen Mehrwert für den Kunden, finde ich das unfair, als Handwerker meine Kalkulation unnötig zu verkomplizieren. Das muss irgendwie einfacher gehen. Hätte ich eine Idee, wär ich Politiker geworden.

Bitte verstehe mich nicht falsch, ich möchte nichts verschleiern oder die Kunden übers Ohr hauen. Ich finde nur, das dieses Gesetzt mal auf seine Wirkung überprüft werden sollte und das auch andere Berufsgruppen ihre Lohnkosten auf den Tisch legen sollten. Mich würde mal interessieren, welche Lohnkosten entstehen bei einer Notarrechnung von 1000€ oder bei einem Berufspolitiker der an zwei Sitzungen die Woche teilnimmt.

Funfact, wenn die Lohnkosten nicht richtig ausgewiesen sind, braucht der Kunde die Rechnung nicht zu bezahlen, die ist ungültig.